Was ist der ’Laiensprachmittelndenpool’?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat die Möglichkeit geschaffen, bei den Kommunalen Integrationszentren (KI) sogenannte ’Laiensprachmittelndenpools einzurichten.

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Lippe bietet seit 2016 einen ehrenamtlichen Laiensprachmittelndenpool mit derzeit 36 Sprachen an.

Das Ziel ist es, Neuzugewanderte im Kreis Lippe durch kultursensible Laiensprachmittelndenpool bei Behördengängen und anderen institutionellen Beratungssituationen oder Gesprächen (z.B. in Beratungsstellen, Kitas oder Schulen) sprachlich zu unterstützen. Unsere Neubürger:innen sollen dadurch von Beginn an einen bestmöglichen Zugang zum lippischen Unterstützungssystem erhalten, um das ’Ankommen’ zu erleichtern und somit einen Grundstein für gelingende Integration und Chancengleichheit zu legen.

Der Laiensprachmittelndenpool ist eine freiwillige Serviceleistung des KI Kreis Lippe. Demnach besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung von Laiensprachmittelnde durch das KI. Die Laiensprachmittelnde sind auf ehrenamtlicher Basis tätig, sie sind keine vereidigten Dolmetscher:innen und stellen lediglich eine niedrigschwellige Ergänzung zu bereits existierenden Übersetzungsnetzwerken dar.

Die ehrenamtliche Laiensprachmittelnden werden von uns beim KI vor ihren Einsätzen geschult und erhalten ein Honorar bzw. eine Aufwandsentschädigung.
Dank der Landesmittel können die Übersetzungsleistungen derzeit kostenfrei angeboten werden. 

Wann können die Laiensprachmittelnden eingesetzt werden?

Die Laiensprachmittelnden werden vom Land NRW gefördert und somit unterliegen die Einsätze einigen Richtlinien. Unter folgenden Bedingungen können sie eingesetzt werden:
Wenn die Laiensprachmittelnden die Schulung durchlaufen haben und somit die Qualitätssicherung gegeben ist.
Wenn der Einsatz beim KI beauftragt und durch dieses koordiniert wurde. Dieses ist besonders wichtig, da die Koordinatorinnen den Überblick über die Finanzen behalten müssen.
Wenn die Übersetzungen von Institutionen, wie z.B. Kitas, Schulen, Hochschulen, Kommunalen Behörden, Einrichtungen des Sozial-, und Integrationsbereichs oder sozialen Beratungsstellen, angefordert wurden. Ausgeschlossen sind Aufträge von Privatpersonen oder anderen Privateinrichtungen.
Wenn keine (direkten) Rechtsfolgen durch das zu übersetzende Gespräch zu erwarten sind. Gespräche, bei denen eindeutige Rechtsfolgen zu erwarten sind, z.B. bei Rechtsanwält_innen, AO-SF-Verfahren, der Erstellung von Gesundheitsgutachten zur Prüfung der Reisefähigkeit oder andere medizinische Bereiche, bei denen es zu gesundheitlichen Folgen durch Fehlübersetzungen kommen könnte, können nicht vom Laiensprachmittelndenpool des Kommunalen Integrationszentrums begleitet und übersetzt werden.
Wenn eine professionelle Fachkraft beim Gespräch anwesend ist und dieses leitet. Dabei trägt sie die Verantwortung für den Verlauf des Gesprächs.
 

Verfügbare Sprachen und Einsatzgebiete

Folgende Sprachen stehen derzeit zur Verfügung:

  1. Arabisch
  2. Armenisch
  3. Albanisch
  4. Aserbaidschanisch
  5. Bosnisch
  6. Bulgarisch
  7. Chinesisch
  8. Dari
  9. Englisch
  10. Farsi
  11. Französisch
  12. Hindi
  13. Igbo
  14. Iranisch
  15. Italienisch
  16. Krio
  17. Kroatisch
  18. Kurdisch
  19. Malinke
  20. Moldawisch
  21. Paschtu
  22. Persisch
  23. Pidgin
  24. Polnisch
  25. Pular
  26. Punjabi
  27. Rumänisch
  28. Russisch
  29. Serbisch
  30. Sousou
  31. Spanisch
  32. Tschechisch
  33. Türkisch
  34. Ukrainisch
  35. Ungarisch
  36. Urdu

Einsatzgebiete der Sprachmittlung:

Öffentliche Institutionen und Einrichtungen im Kreis Lippe, z.B.

  • Jugend-, Ausländer- und Sozialämter
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Gesundheitsamt (für Schuleingangsuntersuchungen)
  • Jobcenter
  • Bildungs- und Beratungseinrichtungen
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • Ehrenamtsinitiativen
  • Vereine und Verbände

So fragen Sie Laiensprachmittelnde bei uns an

Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit dem Anliegen des Termins, Datum und Uhrzeit (sofern dieses schon feststeht) sowie der Sprache (auf Dialekte/Herkunft achten) an folgende E-Mail Adresse: sprachmittler@kreis-lippe.de                                  
Hinweis: Für Gespräche im Bereich der psychosozialen Beratung steht eine kleine Anzahl von speziell geschulten Laiensprachmittelnden zur Verfügung.
Bitte fragen Sie diese mit der Kennung „PSB“ im Betreff Ihrer Email an.

So können Sie Laiensprachmittelnder werden

Wenn Sie selbst mehrsprachig sind und sich ehrenamtlich engagieren möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 15,- € pro Stunde gezahlt zzgl. Fahrtkosten. Vor dem Einsatz werden die Laiensprachmittelnden durch eine Schulung von uns auf ihren Einsatz vorbereitet.


Momentan suche wir Laiensprachmittelnde für folgende Sprachen:
Kurdisch
Arabisch


Eine schriftliche Bewerbung bestehend aus dem Bewerbungsformular (unten angefügt) und einem kurzen tabellarischen Lebenslauf richten Sie bitte per Post oder per Mail an:
 
Kommunales Integrationszentrum des Kreises Lippe
Frau Lohmann
Braunenbrucher Weg 18
32758 Detmold
Mail: n.lohmann2@kreis-lippe.de
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Bewerbungsformular Sprachmittelnde

Ansprechpersonen

Bei Fragen oder Interesse stehen wir gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Nicola Lohmann

(Laiensprachmittelnde)

Telefon: (05231) 62-1478

E-Mail: N.Lohmann2@kreis-lippe.de

Silke Kraus

(Laiensprachmittelnde)

Telefon: (05231) 62-1484

E-Mail: s.kraus@kreis-lippe.de