Was macht das Kommunale Integrationsmanagement (KIM)?

Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) zielt darauf ab, komplexe Herausforderungen der Integration zu bündeln und die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung zu koordinieren und einheitlich auszurichten.
Durch die Einführung des KIM sollen (Neu-)Zugewanderten Chancen eröffnet werden. Die Entfaltung der Potenziale der Menschen steht im Mittelpunkt, nicht Hindernisse und Barrieren. Es soll eine bessere Integration von Geflüchteten und Zugewanderten erreicht werden, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind. So bestehen je nach Lebenslage des Neuzugewanderten unterschiedliche Herausforderungen, die hintereinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen, wie beispielsweise ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Bildung und Arbeit, Wohnen oder Gesundheit.

Die praktische und operative Arbeit kann dank des Case Managements stattfinden. Die Berater:innen stehen allen (neu-)zugewanderten Personen in Lippe mit Rat und Tat zur Seite.

(Vgl. Handreichung zum kommunalen Einwanderungsmanagement/Integrationsmanagement des MKJFGFI NRW)

Fallkonferenzen – Für wen ist das Angebot gedacht?

Manchmal sind mit einem Fall, also einer Familie oder Person, ziemlich viele Akteure beschäftigt und niemand kommt so richtig weiter, weil sich alles im Kreis dreht. Da kann es helfen, wenn sich alle beteiligten Akteure an einen Tisch setzen und miteinander reden. Genau das wird bei den Fallkonferenzen gemacht.
Die Koordination des KIM organisiert dieses Treffen und versucht möglichst alle wichtigen Akteure für die Fallkonferenz gewinnen zu können. Voraussetzung ist natürlich, dass die zugewanderte Person, um die es geht, dieses auch wünscht.

Wenn Sie also selbst zugewandert sind und nicht weiter kommen oder in Ihrer Arbeit einen Fall haben, wo es einfach nicht voran geht, weil es an verschiedenen Stellen hakt, dann kontaktieren Sie uns gerne und wir schauen, wie wir Sie unterstützen können.

Rufen oder schreiben Sie uns dazu einfach an oder nutzen Sie dieses Kontaktformular.


Beratung von Neuzugewanderten im Case Management

Dank der Landesinitiative ist es nun möglich neuzugewanderte Menschen im Rahmen des Case Managements zu beraten.

Im Case Management schauen wir besonders auf die Bedürfnisse und Ressourcen der neuzugewanderten Personen.

  • In der Erstberatung machen wir uns gemeinsam ein erstes Bild der Ressourcen und der Grundproblematik der unterstützungssuchenden Person.
  • Gemeinsam formulieren wir Ziele, welche realistisch in der Umsetzung sind und uns als Orientierung im Beratungsprozess dienen.
  • Schrittweise Planung des weiteren Vorgehens, denn auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt und wir möchten gemeinsam einen Schritt vor den nächsten machen.
  • In Kooperation mit anderen Trägern der sozialen Infrastruktur finden wir passende Angebote.
  • Wir halten den Prozess fest (Monitoring) und werten den Verlauf anschließend aus, um den Prozess zu evaluieren und zukünftig ggf. Verbesserungen anzustreben.

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie hier:
Zum Case Management

Hintergrundinformationen

Neben den Geflüchteten gibt es viele Zugewanderte aus anderen EU Staaten, die hier vorrangig als Arbeitsmigrant:innen eine Perspektive für sich und Ihre Kinder suchen. Eine weitere Gruppe kommt aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern, die der EU nicht angehören. Die rechtlichen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten sind, je nach Gruppe und Herkunft unterschiedlich und müssen sehr individuell bedacht werden, da die Bundes- und Landesgesetzgebungen sowohl Möglichkeiten als auch Einschränkungen für die jeweiligen Personenkreise vorsehen. In diesem Spannungsfeld agieren die Akteure innerhalb der kommunalen Handlungsspielräume in einer rechtskreisübergreifenden Kooperation, die es auszuschöpfen gilt, soweit die gesetzliche Rahmung dies zulässt. Zusätzlich sollte auch die persönliche Motivation, die zu der Migration geführt hat berücksichtigt werden. Daraus folgt eine dynamische Komplexität der jeweiligen Einzelfälle. Um den Herausforderungen die Zuwanderung an alle Akteure (Kommunen, Jobcenter, Arbeitsagentur, etc.) stellt gerecht zu werden und von den damit einhergehenden Chancen zu profitieren braucht es eine kreisweit einheitliche Handlungsstruktur für ein rechtskreisübergreifendes Einwanderungsmanagement, welches die Stärken der einzelnen Akteure bündelt und daraus entstehende Synergieeffekte sichtbar macht. Dazu ist das Handlungskonzept Case Management sehr gut geeignet.

Übersicht der Arbeitskreise

Die ausführliche Handlungsstruktur für ein kreisweit einheitliches
Einwanderungsmanagement kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:

Ansprechpersonen

Bei Fragen oder Interesse stehen wir gern per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Jessica Keitel

(Leitung)

Telefon: (05231) 62-1482
Mobil: 0151 177 867 72

E-Mail: j.keitel@kreis-lippe.de

Cosmina Ahrweiler

(Koordinatorin Deutschförderung, Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung)

Telefon: (05231) 62-1479

E-Mail: c.ahrweiler@kreis-lippe.de

Yildiz Eyidogan

(Verwaltung, Strategische Aufgaben)

Telefon: (05231) 62-1497

E-Mail: y.eyidogan@kreis-lippe.de

N.N.

(Koordination Soziale Teilhabe, Kita/Schule)

Telefon: 

E-Mail:

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten der Casemanager:innen erhalten Sie zudem auf der Internetseite des Kreis Lippe.

Kontaktformular