Hier stellen wir Informationen zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf deutscher und leichter Sprache zur Verfügung.
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Betreuungsverfügung

Bereits im Vorfeld kann man Vorkehrungen treffen, was passieren soll, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss. In einer Betreuungsverfügung kann man bestimmen, welche Person zum Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung zu führen ist (z. B. Regelungen zu ärztlichen Behandlungen oder die Auswahl eines bestimmten Seniorenheimes). Man kann aber auch bestimmte Personen für das Amt des Betreuers ausschließen. Die in einer Betreuungsverfügung niedergeschriebenen Wünsche und Vorstellungen müssen vom Amtsgericht und vom Betreuer berücksichtigt werden. Eine Betreuungsverfügung kann an eine Vorsorgevollmacht (siehe dort) gekoppelt werden.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vertrauenswürdigen Personen die Erlaubnis erteilt werden, bestimmte Aufgaben zu übernehmen oder Entscheidungen zu treffen, wenn man aufgrund von Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
In der Vorsorgevollmacht wird schriftlich festgehalten, welche Person die rechtliche Vertretung in konkreten Lebensbereichen ausführen soll. Dies wären zum Beispiel Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen.
Für eine Vorsorgevollmacht ist keine bestimmte Form vorgesehen. Es gibt unterschiedliche Vordrucke. Bei der „Unterschriftsbeglaubigung“ wird allein die Echtheit der Unterschrift öffentlich beglaubigt. Wenn Eigentum in Form einer Immobilie vorhanden ist, ist es erforderlich, die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen oder notariell beurkunden zu lassen. Banken und Sparkassen verlangen häufig Vollmachten auf bankeigenen Vordrucken. Bei den Geldinstituten ist es fraglich, wie weit sie andere Vollmachten anerkennen.
Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (siehe dort) häufig vermieden werden. Im Gegensatz zu einem Betreuer werden bevollmächtigte Personen jedoch nicht vom Amtsgericht „überprüft“. Um Missbrauch auszuschließen sollte man genau überlegen, wem man eine Vollmacht erteilt.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung zu verfassen ist nicht einfach. Sie muss immer individuell erstellt sein und mit Familienangehörigen und auch dem Hausarzt ausführlich besprochen werden. In einer Patientenverfügung kann schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt werden, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Die Patientenverfügung kann auch um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam ergänzt werden. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in der Patientenverfügung zu schildern.

Auf diese Weise kann man Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit das eigene Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn man selber zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Es gibt eine große Vielzahl verschiedener Muster für Patientenverfügungen. Gerade wegen der Vielzahl an Mustern und Formularen für Patientenverfügungen, die es in der Praxis gibt, sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, welches Muster sie verwenden können und ob überhaupt die Verwendung eines Musters sinnvoll ist. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Bürgerinnen und Bürger sind, können auch die individuellen Entscheidungen des Einzelnen sein, die sich daraus ergeben und die dann ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung finden. Deshalb kann es kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre.
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ hat sich allerdings damit befasst, wie man Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungshilfen geben und sie bei der Formulierung einer schriftlichen Patientenverfügung unterstützen kann.

Ansprechpersonen

Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen.

Kreis Lippe
Betreuungsstelle
Felix-Fechenbach-Str.5
32756 Detmold
Tel.: 05231-620

Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst
Leopoldstr.16
32756 Detmold
Tel.: 05231-962800

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Palaisstr. 27
32756 Detmold
Tel.: 05231-20574

Informationen in leichter Sprache

Hier ein Link vom Bundeministerium der Justiz zur Betreuungs-Verfügung, Vorsorge-Vollmacht und Patienten-Verfügung in Leichter Sprache: https://www.bmjv.de/DE/LeichteSprache/Betreuungsrecht.html.

Hier können Sie sich eine PDF-Datei in leichter Sprache zur Patienten-Verfügung herunterladen. Diese hat der „SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste“ erstellt. Das Dokument ist zum ausdrucken und ausfüllen. Zum Herunterladen der PDF-Datei hier klicken.

Informationen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache erhalten Sie als PDF-Download, wenn Sie hier klicken.