KIM – Ein integrationspolitisches Landesprogramm mit drei Bausteinen

Das sagt das Land NRW zu KIM

„Die Integration von neuzugewanderten Menschen wird zumeist von zahlreichen Ämtern und Behörden begleitet. Dabei müssen Fragestellungen zu vielfältigen Themen wie Aufenthaltsstatus, Wohnsituation, Gesundheit, Ausbildung, Beschäftigung und Spracherwerb geklärt werden. Die jeweiligen Zuständigkeiten in der Verwaltung zu überblicken, stellt neuzugewanderte Menschen vor enorme Herausforderungen. Verwaltungsverfahren und der Zugang zu Leistungen können sich kompliziert und langwierig gestalten. In der Begleitung und Analyse von Einzelfällen durch das Case Management im KIM wird deutlich, an welchen Stellen die Integrationsinfrastruktur Lücken und Verbesserungsbedarfe aufweist. Werden die Erkenntnisse aus der Begleitung auf die Systemebene transportiert, können organisatorische Entscheidungen getroffen werden, die perspektivisch zu einem verbesserten Integrationsmanagement der Menschen beitragen.
Mithilfe des KIM fördert das Land NRW die Vernetzung und Zusammenarbeit aller Akteur:innen – auch außerhalb der Verwaltung, die an der Integration einwandernder Menschen beteiligt sind.
Das KIM überschreitet somit die klassischen Grenzen kommunaler Verwaltungszuständigkeiten, indem ein Öffnungs- und Veränderungsprozess angestoßen wird, bei dem institutionelle Barrieren abgebaut und bestehende Strukturen optimiert werden.
Der hiermit angesprochene Paradigmenwechsel gewährleistet die systematische Verzahnung zwischen dem Integrations- und Migrationsbereich sowie die Fortentwicklung der Integrationsarbeit im ländlichen Raum durch eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden.“

Quelle: www.mkjfgfi.nrw/kommunales-integrationsmanagement

Die drei Bausteine und deren Umsetzung

Das Kommunale Integrationsmanagement wird in drei förderfähige Bausteine unterteilt:
1. Die koordinierende Stelle/ strategische Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead)
2. Rechtskreisübergreifendes, individuelles Fall-/ Case Management
3. Zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration

Baustein 1: Die Koordinierung

Die Koordinierung stellt die Schnittstelle zwischen der operativen Ebene (Baustein 2) und des Steuerungsgremiums Migration dar. Sie ist als Organisationseinheit zu verstehen, die für die Koordination des Gesamtprozesses zuständig ist.
Die Koordinator:innen arbeiten auf Systemebene und entwickeln Strukturen. Sie organisieren das Steuerungsgremium, moderieren Arbeits- und Projektgruppen und haben die Fachaufsicht des KIM Bausteins 2.

Baustein 2: Beratung von (Neu)zugewanderten im Case Management

Dank der Landesinitiative ist es möglich (neu)zugewanderte Menschen im Rahmen des Case Managements zu beraten.

Im Case Management schauen wir besonders auf die Bedürfnisse und Ressourcen der neuzugewanderten Personen.

  • In der Erstberatung machen wir uns gemeinsam ein erstes Bild der Ressourcen und der Grundproblematik der unterstützungssuchenden Person.
  • Gemeinsam formulieren wir Ziele, welche realistisch in der Umsetzung sind und uns als Orientierung im Beratungsprozess dienen.
  • Schrittweise Planung des weiteren Vorgehens, denn auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt und wir möchten gemeinsam einen Schritt vor den nächsten machen.
  • In Kooperation mit anderen Trägern der sozialen Infrastruktur finden wir passende Angebote.
  • Wir halten den Prozess fest (Monitoring) und werten den Verlauf anschließend aus, um den Prozess zu evaluieren und zukünftig ggf. Verbesserungen anzustreben.

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie hier:
Zum Case Management

Baustein 3: Verstetigung der Integration Eingewanderter mit besonderen Integrationsleistungen bei den ABH/EBH

Das Land fördert im Rahmen von KIM im Baustein 3 Personalstellen bei ABH/EBH
(Sachbearbeitung). Das so geförderte Personal soll die Kommunen bei der Umsetzung der
Bleiberechte für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer nach §§ 25a und 25b AufenthG und bei der Förderung von Einbürgerungen gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzung erfüllen, unterstützen und zugleich zum Abbau von Antragsstaus beitragen. Dazu gehört auch die Information und Aufklärung zu den Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen, wie auch die Zusammenarbeit mit der Migrations- und Integrationsverwaltung.
Die ABH/EBH wirken an der Implementierung des kommunalen Integrationsmanagements
ebenso mit wie an der Lenkungsgruppe. Die geförderten Stellen sind angehalten
zu einer engen Kooperation mit der strategischen Steuerung, den Koordinator*innen sowie
dem CM.
Durch diese Einbeziehung sollen für eingewanderte Personen ihre Integrationsleistungen
sichtbar gemacht und anerkannt werden. Damit wird deren rechtliche und politische Partizipation gestärkt und insgesamt der gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

(Quelle: Kommunales Integrationsmanagement NRW (KIM) – Kernbegriffe (Stand 20.05.2021)

Ansprechpersonen in der Koordinierung

Bei Fragen oder Interesse stehen wir gern per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Jessica Keitel

(Leitung)

Telefon: (05231) 62-1482
Mobil: 0151 177 867 72

E-Mail: j.keitel@kreis-lippe.de

Cosmina Ahrweiler

(Koordinatorin Deutschförderung, Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung)

Telefon: (05231) 62-1479

E-Mail: c.ahrweiler@kreis-lippe.de

Yildiz Eyidogan

(Verwaltung, Strategische Aufgaben)

Telefon: (05231) 62-1497

E-Mail: y.eyidogan@kreis-lippe.de

Linda Glüpker

(Koordination Soziale Teilhabe, Kita/Schule)

Telefon: (05231) 62-1480

E-Mail: l.gluepker@kreis-lippe.de

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten der Casemanager:innen erhalten Sie zudem auf der Internetseite des Kreis Lippe.

Kontaktformular