EU-Zuwanderung im KIM

Hintergrundinformationen

Neben den Geflüchteten gibt es viele Zugewanderte aus anderen EU Staaten, die hier vorrangig als Arbeitsmigrant:innen eine Perspektive für sich und Ihre Kinder suchen. Eine weitere Gruppe kommt aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern, die der EU nicht angehören. Die rechtlichen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten sind, je nach Gruppe und Herkunft unterschiedlich und müssen sehr individuell bedacht werden, da die Bundes- und Landesgesetzgebungen sowohl Möglichkeiten als auch Einschränkungen für die jeweiligen Personenkreise vorsehen. In diesem Spannungsfeld agieren die Akteure innerhalb der kommunalen Handlungsspielräume in einer rechtskreisübergreifenden Kooperation, die es auszuschöpfen gilt, soweit die gesetzliche Rahmung dies zulässt. Zusätzlich sollte auch die persönliche Motivation, die zu der Migration geführt hat berücksichtigt werden. Daraus folgt eine dynamische Komplexität der jeweiligen Einzelfälle.
Um den Herausforderungen, die Zuwanderung an alle Akteure (Kommunen, Jobcenter, Arbeitsagentur, etc.) stellt, gerecht zu werden und von den damit einhergehenden Chancen zu profitieren braucht es eine kreisweit einheitliche Handlungsstruktur für ein rechtskreisübergreifendes Einwanderungsmanagement, welches die Stärken der einzelnen Akteure bündelt und daraus entstehende Synergieeffekte sichtbar macht. Dazu ist das Handlungskonzept Case Management sehr gut geeignet.

Ansprechperson

Bei Fragen oder Interesse können Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail melden.

Jessica Keitel

Teamleitung KIM“ I
zusätzl. Thema „Zuwanderung aus Europa“

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Mobil: 0151 177 867 72

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