Hier stellen wir Informationen zur Grundsicherung auf deutscher und leichter Sprache zur Verfügung.
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Grundsicherung

Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten.
Bei der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen nicht über einer bestimmten Einkommenshöhe liegt. Dadurch soll einem der Hauptgründe für Altersarmut entgegengewirkt werden.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Der Bezug einer Rente ist nicht erforderlich.

Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann beim Träger der Sozialhilfe der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Informationen in leichter Sprache

Hier finden Sie den Text in Leichter Sprache als PDF-Download:

Ansprechpersonen

Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen in den Kommunen.

Lage

Frau Alina Stumpf und Frau Laura Hampelmann
Am Drawen Hof 1
32791 Lage
Tel: 05232-601564 oder 05232-601501

Link zur Webseite: Hier klicken 

Lügde

Stadt Lügde
Am Markt 1
32676 Lügde
Tel: 05281-77080 

Oerlinghausen

Frau Birgit Beimel und Herr Ulf Köller
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel: 05202-49320 oder 05202-49325

Kreis Lippe

Grundsicherung
Felix-Fechenbach-Str.5
32756 Detmold
Tel: 05231-620 bitte lassen Sie sich verbinden.
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