Hilfsmittel der Krankenkassen

Hier stellen wir Informationen zum Thema „Hilfsmittel der Krankenkassen“ zur Verfügung.
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Hilfsmittel der Krankenkasse

Die Vielzahl der Hilfsmittel überfordert viele, die sich das erste Mal damit befassen. Erfahren Sie hier, welche Hilfsmittel und welche Versorgungsmöglichkeiten es gibt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. 
  • Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten übernehmen oder stellen Hilfsmittel leihweise zur Verfügung.
  • Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden nicht als Hilfsmittel übernommen.
  • Für Pflegehilfsmittel sind nicht die Krankenkassen, sondern die Pflegeversicherung zuständig. 

 

Was sind Hilfsmittel? 

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen im Alltag helfen, schmerzfrei und selbstbestimmt zu leben. Dazu gehören zum Beispiel

  • Rollatoren,
  • Rollstühle,
  • Körperersatzstücke (wie Beinprothesen) oder andere Gehhilfen,
  • Hör- und Sehhilfen oder
  • Kompressionsstrümpfe.

Aber auch weitere Gegenstände, die im Einzelfall medizinisch erforderlich sind und von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet werden können, müssen von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. 

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn das Hilfsmittel erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. 

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, dass zum Beispiel der behindertengerechte Umbau von Immobilien, wie der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, grundsätzlich nicht dazu gehört. Für solche Einbaukosten kann aber ein Zuschuss durch die Pflegeversicherung gewährt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Das sind Gegenstände, die unentbehrlich sind oder von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden, wie zum Beispiel eine Heizdecke oder ein Standardtelefon. Ist ein Gegenstand dagegen speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen entwickelt und hergestellt und wird er von diesen auch überwiegend genutzt, so handelt es sich nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, beispielsweise bei einem Rollstuhl. Die Abgrenzung kann schwierig sein.

Einen Anspruch auf Kostenübernahme gibt es ebenfalls nicht für Gegenstände, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen haben (zum Beispiel Wärmflaschen) oder bei denen der Preis gering ist (zum Beispiel Alkoholtupfer zur Desinfizierung der Haut vor einer Insulinspritze).